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Reisebedingungen



1. Leistungsangebot
Die Leistungsangebote unseres Unternehmens Go4Travel B. V., Brasem 31, NL-4941 SE Raamsdonksveer, in Deutschland von unserem Generalagenten in unserem Namen exklusiv vermittelt von Firma Travline GmbH, beinhalten Zelte und Caravans auf verschiedenen, öffentlichen Campingplätzen innerhalb Europas. An- und Abreise sind eigene Angelegenheit des Kunden. Extraleistungen wie Fähre, Hotel oder dergleichen können durch Firma Travline GmbH vermittelt werden.

2. Leistungsinhalt
Der Leistungsinhalt ergibt sich aus unseren Beschreibungen im Internet, bestehend aus Leistungsbeschreibung sowie gültiger Preisliste. Diese sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluß die Angaben zu ändern. Maßgeblich sind die Angaben in der Reservierungsbestätigung. Ein Vertragsabschluß unter Bedingungen ist nicht möglich.

3. Anmeldung und Abschluss des Vertrages
Mit Ihrer Buchungsanmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung muss vollständige Angaben über die Namen sämtlicher Reiseteilnehmer, einschließlich der Kinder mit Geburtsdaten, die Anschrift des Buchenden, die gewünschte Unterkunft sowie die Aufenthaltsdauer pro Destination enthalten. Das kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder auf elektronischem Wege geschehen. Der Buchende hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden und dritten Personen, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit dem Zugang unserer Buchungsbestätigung beim Kunden zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss werden wir dem Kunden eine schriftliche Reservierungsbestätigung übermitteln. Hierzu sind wir nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.

4. Buchungs- und Reservierungsunterlagen
Mit unserer Reservierungsbestätigung/Rechnung erhalten Sie Angaben über
 Buchungsnummer
 Datum Ihrer Buchung
 Reiseziel und Art der Unterkunft
 Aufenthaltsdauer je Reiseziel
 Preis für gebuchte Unterkunft
 Reservierungskosten 22,-
 gebuchte Extraleistungen
 Preise für Zusatzleistungen sowie zusätzlich vermittelte Fremdleistungen
 vollständige Liste der vom Buchenden angemeldeten Reisenden je Unterkunft
 Prämie der Reiserücktrittskostenversicherung, sofern vereinbart
Einwendungen gegen die Reservierungsbestätigung/Rechnung sind unverzüglich vorzunehmen.

5. Belegung
Die Unterkünfte dürfen nicht mit mehr Personen belegt werden, als hierfür angemeldet und vorgesehen sind. Wir behalten uns vor, Reservierungen für Fremdleistungen separat zu bestätigen.

6. Anzahlung sowie Restzahlung
Nach Erhalt der Reservierungsbestätigung/Rechnung und nach Nachweis der Sicherheitsleistung/Insolvenzabsicherung ( § 651 k Abs. 5 BGB) haben Sie eine Anzahlung von 20 % auf den ausgewiesenen Gesamtpreis nach Ziffer 4 dieser AGB zu zahlen. Die Restzahlung ist vor Ankunft am gebuchten Reiseziel und vor Übernahme der Unterkunft zahlbar und fällig, sofern die Sicherungsleistung nachgewiesen ist und die Reise von uns nicht mehr abgesagt werden kann. Aus organisatorischen Gründen und in Ihrem Interesse muss der vorerwähnte restliche Rechnungsbetrag spätestens am 42. Tag vor Reiseantritt bei uns eingegangen sein. Bitte haben Sie Verständnis für diesen frühen Zahlungstermin, aber Überweisungen sind heute bis zu 10 Werktage unterwegs, und die dann einzuleitenden organisatorischen Maßnahmen und der Versand der Reiseunterlagen an Sie erfordern die vorgenannte Zahlungsfrist. Die Reiseunterlagen werden Ihnen ca. 2 Wochen vor Reiseantritt zugesandt. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 10 dieser AGB zu belasten. Bei verspäteter Ankunft am Reiseziel oder bei vorzeitiger Abreise als insgesamt reserviert, erfolgt keine Rückzahlung für nicht genutzte Leistungen. Bei Doppel- oder Überzahlungen des Reisepreises werden bei Rückzahlung 5,00 € Bearbeitungskosten berechnet
Die Bezahlung Ihrer Buchung nehmen Sie bitte per Überweisung vor.  Gerne können Sie Ihre An- und Restzahlung aber auch per Kreditkarte begleichen. Bearbeitungskosten von 2% werden der Rechnung hinzugefügt.
Bitte teilen Sie uns per Telefon oder Email Ihre Kreditkartendaten mit. Kurzfristige Buchungen innerhalb von 3 Tagen vor Reiseantritt können nur mit Kreditkarte bezahlt werden

7. Leistungsänderungen
Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir werden Sie über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund informieren. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus unserem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch uns über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise uns gegenüber geltend zu machen.

8. Umbuchungen
Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels oder der Unterkunft (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird sie auf Wunsch des Kunden vorgenommen, können wir bis zu dem bei den Rücktrittskosten (Ziffer 10 der AGB) genannten Zeitpunkt der ersten Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt von 35,00 Euro pro Kunden erheben. Umbuchungswünsche des Kunden, die später erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 10 der AGB zu den dort festgelegten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht für Umbuchungswünsche, die nur geringfügige Kosten verursachen. Diese werden dann pauschal mit 35,00 EUR in Rechnung gestellt.

9. Ersatzteilnehmer
Das Recht des Kunden, entsprechend der Bestimmungen des § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch diese AGB unberührt.

10. Annullierungen durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist uns gegenüber unter der in diesen AGB unter Ziffer 16.1. angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über einen Vermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Statt dessen können wir, soweit der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist oder ein Fall Höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. Wir haben diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunkts des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
a) Bei Annullierung bis zum 42. Tag (ausschließlich) vor Reiseantritt: die Anzahlung 20%
b) Bei Annullierung vom 42. Tag an (einschließlich) bis zum 28. Tag (ausschließlich) vor Reiseantritt: 60 % der Reisesumme
c) Bei Annullierung vom 28. Tag an (einschließlich) bis zum Anreisetag (ausschließlich) 90 %
d) Bei Annullierung am Anreisetag oder später: die komplette Reisesumme

Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, uns nachzuweisen, dass uns überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale. Wir behalten uns vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Falle sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
 

11. Reiserücktrittskostenversicherung
Wir empfehlen zusätzlich zum Reisevertrag den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung mit Reiseabbruchschutz. Die Versicherungsprämie beträgt dann regelmäßig 5 % des Reisepreises und ist zusätzlich zum Reisepreis (regelmäßig zusammen mit der Anzahlung) zu zahlen. Unsere Versicherung ist die
Alte Leipziger Versicherungs AG,
Alte-Leipziger-Platz 1,
61440 Oberursel.

Die Allgemeinen Bedingungen für die Reiserücktrittskostenversicherung
(ABRV) erhalten Sie beim Versicherungsabschluss. Im Versicherungsfalle wendet sich der Kunde ausschließlich an die Versicherung und meldet dort gegebenenfalls Ersatzansprüche an. Wir empfehlen dem Kunden zusätzlich dringend den Abschluss einer Versicherung zur Deckung der Behandlungs- und Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit

12. Rücktrittsrecht des Veranstalters
Wir können den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung durch uns nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis. Wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

13. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände (§651 j BGB)
Wird die Reise in Folge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer Höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. (2) Wird der Vertrag nach Abs. 1 gekündigt, so fi nden die Vorschriften des § 651 e Abs. 3 S. 1 u. 2, Abs. 4, S. 1 BGB Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

14. Haftung
14.1.Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbei geführt wird oder soweit wir für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
14.2. Unsere deliktische Haftung für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils pro Kunden und Reise.

15. Gewährleistung
15.1. Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit uns wie folgt konkretisiert:
- Der Kunde ist gehalten, auftretende Mängel unverzüglich unserer örtlichen Vertretung anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
- Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten unserer Vertretung vor Ort wird der Kunde
  spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen informiert.
- Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretung nicht geschuldet, so ist der Kunde gehalten, Mängel
  unverzüglich direkt uns gegenüber unter der nachstehend unter Ziffer 16.1. angegebenen Anschrift anzuzeigen.
- Ansprüche des Kunden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Kunden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.
15.2. Unsere örtlichen Vertreter oder die Mitarbeiter von Leistungsträgern sind nicht befugt und von uns nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen uns anzuerkennen. 15.3. Wird die Reise in Folge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise in Folge eines solchen Mangels aus wichtigem, uns erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn wir oder - soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart - unsere Beauftragten vor Ort, eine ihnen vom Kunden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns oder unseren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

16. Ausschlussfrist/Verjährung/Abtretungsverbot

16.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur uns gegenüber unter der nachfolgender Anschrift erfolgen: Travline GmbH, Daimlerstr. 11, D-41564 Kaarst, Telefon: 0049-(0)2131/4067966. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist.

16.2. Vertragliche Ansprüche des Kunden nach den §§ 651 c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreters oder eines unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in 2 Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Alle übrigen vertraglichen Ansprüche nach den §§ 651 c bis f BGB verjähren in 1 Jahr.

16.3. Die Verjährung nach vorstehenden Regeln beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte und zwischen dem Kunden und uns Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleiben die gesetzlichen Verjährungsregelungen zu Schadenersatzansprüchen des Kunden, insbesondere gemäß § 199 Abs. 2 BGB und § 199 Abs. 3 BGB unberührt.

16.4. Die Abtretung von Ansprüchen gegen uns ohne unsere ausdrückliche Zustimmung ist ausgeschlossen.

17. Verjährung/Ausschlussfrist/Abtretungsverbot

17.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgerechter Erbringung der Reise nach den §§651 c bis 651 f BGB hat der Reisende innerhalb 1 Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend sowie in Ziffer 16.1. angegebenen Anschrift erfolgen. Nach

Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist.

17.2.Vertragliche Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einschließlich des Anspruchs auf Schmerzensgeld, die auf einer vorsätzlichen oder fahr lässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreter so der Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in 2 Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen. 17.3.Alle übrigen vertraglichen Ansprüche nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in 1 Jahr.

17.4.Die Verjährung nach den Ziffern 17.2. und 17.3. beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.

17.5.Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

17.6.Durch die vorstehenden Bestimmungen bleiben die gesetzlichen

Verjährungsregelungen zu Schadenersatzansprüchen des Reisenden, insbesondere gemäß § 199 Abs. 2 BGB und § 199 Abs. 3 BGB unberührt.

17.7.Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Reiseveranstalter ohne dessen ausdrückliche Zustimmung ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter mitreisenden

Familienangehörigen.


18. Pass-, Visa-, sowie Gesundheitsvorschriften

Wir werden Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden oder eventueller Mitreisender (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn wir schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert haben.


19. Unverbindliche Sonderwünsche

Wir werden uns freibleibend nach Möglichkeit bemühen, besonderen Kunden-Wünschen, z. B. nach einem bestimmten Stellplatz oder benachbarter Unterbringung zweier gemeinsam reisender Parteien, zu entsprechen, es sei denn, die Erfüllung solcher Sonderwünsche wird von uns ausdrücklich zugesichert.


20. Allgemeine Bestimmungen

20.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und uns findet

ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte

Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Reisenden gegen den Reiseveranstalter im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, ins besondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Reisenden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.


21. Schlusswort

Die Campingurlaube aus diesem Katalog, so luxuriös und komfortabel sie auch sind, bleiben Campingurlaube. Speziell für Personen, die noch nie campiert haben, ist es wichtig, sich bewusst zu sein, dass unsere Campingplätze im allgemeinen in den Monaten Juli und August ausgebucht sind. Wenn Ruhe und die Intimsphäre Ihre Prioritäten im Urlaub sind, empfehlen wir Ihnen, diese Monate zu vermeiden. Ein Urlaub im Ausland bedeutet immer andere Menschen und andere Sitten, eine andere Kultur sowie andere Normen und Werte. Die sollten Sie bei Ihren Erwartungen berücksichtigen.


22. Veranstalter
Go4Travel B. V.,
Geschäftsführer: Hans Bax
Brasem 31, NL-4941 SE Raamsdonksveer
gerichtliche Registernummer:
Telefon 0031(0)416-387190
Telefax 0031(0)416-387199
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